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Haaranalyse Alkohol   

Sowohl in der Rechtsmedizin als auch zur Kontrolle einer erfolgreichen Abstinenz alkoholkranker Patienten haben zwei neuer Alkoholmarker in der Haaranalyse Bedeutung erlangt: Ethylglucuronid und Fettsäureethylester. Strukturformel 

 Ethylglucuronid ist ein direkter Alkoholmarker, der im Endoplasmatischem Reticulum der Leberzellen durch Reaktion von Ethanol mit aktivierter Glucuronsäure entsteht, und alkoholspezifisch ist. Lediglich 0,2 % des aufgenommenen Alkohols werden in EtG umgewandelt und größtenteils über den Schweiß in das Haar eingebaut. Eine zeitaufgelöste Interpretation der Analysenergebnisse bei segmentweiser Untersuchung einer Haarprobe ist somit nicht möglich. Die EtG-Konzentration im Haar nimmt von proximal (Haaransatz) nach distal (Haarspitzen) ab und ist in dem Segment 0-3 cm am höchsten. Ursächlich hierfür sind die stark wasserlöslichen Eigenschaften des Ethylglucuronids. Diese führen bereits beim normalen Waschen der Haare zu einer Abnahme der Konzentration. Deshalb ist lediglich ein Nachweis von 3 Monaten sinnvoll und akzeptiert (etwa 1 Monat pro cm Haar). Die Haare werden mittels LC-MS-MS untersucht. 


Fettsäureethylester (FSEE, FAEE) entstehen in Anwesenheit von Ethanol aus freien Fettsäuren, Triglyceriden, Lipoproteinen oder Phospholipiden sowohl unter der Wirkung spezifischer zytosolischer oder mikrosomaler FSEE-Synthasen als auch mittels unspezifischer Enzyme wie der Carboxylesterase, der Lipoproteinlipase, der Carboxylesterlipase oder der Cholesterolesterase im Blut und in nahezu allen menschlichen Geweben. Mehr als 20 Ethylester wurden bisher im Haar nachgewiesen, Bedeutung für die Haaranalyse haben Ethylmyristat, Ethylpalmitat, Ethylstearat, und Ethyloleat. Die Einlagerung der FSEE in die Haare erfolgt über das Sebum. Deshalb ist - wie bei EtG - bei segmentweiser Untersuchung von Haarproben keine zeitliche Zuordnung von Trink- oder Abstinenzphasen möglich. Der Einsatz der Headspace Solid Phase Microextraktion (HS-SPME) in Verbindung mit Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GC-MS) erlaubt die empfindliche und quantitative Bestimmung. Die Konzentration der FSEE nimmt von proximal nach distal zu und ist im Segment 0-6 cm am höchsten. Deshalb sollte – falls möglich – eine standardisierte Länge von 6 cm untersucht werden. Geringe FSEE Konzentrationen wurden auch im Haar von Abstinenzlern gefunden. Da sich die Werte nicht wesentlich von moderaten Normaltrinkern unterscheiden, lässt sich eine absolute Abstinenz durch Bestimmung der FSEE nicht beweisen. Allerdings ist unter oben beschriebenen standardisierten Bedingungen eine Unterscheidung zwischen moderaten Normaltrinkern und Alkoholmissbrauch möglich. Die Sensitivität und Spezifität beträgt bei einer Entscheidungsgrenzs(Cut-off) von 0,4 ng/mg und standardisierter Haarlänge von 6 cm 90 Prozent. Allerdings können bei regelmäßiger Anwendung alkoholhaltiger Haarpflegemittel erhöhte Werte, bei gestörter Sebumproduktion oder verminderter Lipid-Aufnahmekapazität der Haare dagegen erniedrigte Werte auftreten.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in den letzten Jahren bei der Analyse der direkten Alkoholmarker Fettsäureethylester und Ethylglucuronid im Haar große Fortschritte erzielt wurden. Beide Parameter werden auf unterschiedliche Weise ins Haar eingebaut. Deshalb korrelieren die quantitativen Ergebnisse für FSEE und EtG im Haar nicht miteinander. Trotzdem – oder gerade deshalb - hat sich die kombinierte Bestimmung als besonders aussagefähig erwiesen.

Neben unserer Haaranalyse auf Drogen bieten wir Ihnen deshalb ab sofort auch eine Haaranalyse auf Alkohol an. Dazu werden die direkten Alkoholmarker Ethylglucuronid (EtG) und Fettsäureethylester (FSEE)  einzeln oder in Kombination bestimmt. Die kombinierte Bestimmung (EtG und FSEE) hat sich als besonders aussagefähig erwiesen. Sowohl absolute Alkoholabstinenz als auch Alkoholmissbrauch lassen sich so mit hoher Sicherheit aufdecken.

Die Ergebnisse eignen sich deshalb für Fragestellungen, die im Zusammenhang mit dem Nachweis einer Alkohol-Abstinenz (z.B. für die MPU Untersuchung, Abstinenznachweis etc.) stehen, aber auch für die persönliche Kontrolle. 
 
Seit 01.01.2010 gelten national einheitliche Entscheidungsgrenzen (Cut-off Werte).

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